Rostschutzanstrich auf Stahlträger trotz Zunder
BAU-Forum: Neubau

Rostschutzanstrich auf Stahlträger trotz Zunder

Hallo,
ich habe in meinem Haus Stahlträger verbauen lassen, die sichtbar bleiben sollen. Im LVAbk. war auch der notwendige Rostschutz ausgeschrieben (nicht als Extraposition). An einigen Stellen der Träger war Zunder und auch Rost, der dann einfach mit Rostschutzfarbe überpinselt wurde. Zum einen sieht es nicht gerade toll aus; zum anderen habe ich aber die Befürchtung, dass es weiter rosten könnte.
Gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen des Stahlbaues verbieten (DINAbk.?) und wenn ja, wo finde ich die? Habe ich Chancen, den Stahlbauer gerichtlich zu belangen?
Vielen Dank schon mal ...
MfG Kay Anke
  • Name:
  • Kay Anke
  1. Normreinheitsgrad

    Schauen Sie zunächst in die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers der Grundierung. Dort muss stehen, wie der Untergrund vorbehandelt werden soll. Sofern dort stehen sollte, dass der Normreinheitsgrad Sa x. x hergestellt werden muss, hat der Stahlbauer schlechte Karten.
    Man muss nicht gleich zu Gericht laufen, weil ein paar Tropfnasen stören :-)
  2. Es sind nicht nur ein paar Tropfnasen ...

    90 % der Träger (wir reden von ca. 6 Tonnen Stahl) sind zum Teil mit Zunder und Roststellen überzogen, auf die dann gestrichen wurde. Der Stahlbauer hat so schlechte Arbeit geleistet, dass er sich auf der Baustelle nicht mehr blicken lassen darf, um weiteren Schaden zu vermeiden.
    Die noch sichtbaren Träger sollen jetzt gesandstrahlt werden; aber das kostet eine ganze Stange Geld. Es reduziert sich auf die Frage, ob der Stahlbauer dafür haftbar gemacht werden kann und die Kosten des Sandstrahlens und des nachträglichen Korrosionsschutzanstriches tragen muss.
    Aber wer hat gesagt, dass Bauen einfach ist?
    Kay
    • Name:
    • Kay Anke
  3. hoho ...

    nicht so schnell mit den Pferden.
    Sie können nicht einfach Dritte beauftragen und dem Lieferanten, Hersteller oder wer auch immer in der Gewährleistung steht, die Möglichkeit zur Mangelbeseitigung nehmen. Sie bleiben ggf. auf den Kosten sitzen.
    Aber wer sagt, dass es ein Mangel ist?
    Ist die Leistung der Oberflächenbehandlung durch Sandstrahlen ausgeschrieben gewesen?
    Ist der Korrosions-Schutzanstrich mit Produktvorgabe ausgeschrieben gewesen? Es kann durchaus sein, dass die Aufgabe des Korrosionsschutz erfüllt ist, dann liegt zwar kein Mangel vor, sieht aber trotzdem Schei.. aus.
    Ich sehe da momentan wenig Chancen für Sie. Lassen Sie erstmal festeellen, dass es ein Mangel ist und damit meine ich nicht ein Mangel im kritischen Auge des Betrachters, sondern ein Mangel gemäß der geforderten Leistung im LVAbk..
    PS: Bin nur Bauherr ohne Ahnung von diesen und anderen Dingen.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  4. So einfach ist es nicht ...

    Im LVAbk. ist bei der Position Stahlträger der Vermerk: "der notwendige Rostschutzanstrich ist mit einzurechnen".
    Wenn der Anstrich auf bestehendem Rost erfolgt und dieser sich trotz Anstrich weiter fressen kann, dann ist der Anstrich nicht korrekt erfolgt; ergo: die Position "Stahlträger ... " ist nicht korrekt erstellt worden. Der Stahlbauer wurde von einer Baufirma beauftragt, diese wiederum von mir. Sowohl externe (Sach-) Verständige als auch ein Vertreter der Baufirma haben festgestellt, dass man den jetzigen Zustand nur durch Sandstrahlen beheben kann. Da weder unsere Baufirma noch der Stahlbauer Sandstrahlen können, wird jetzt eine weitere Firma beauftragt.
    Wenn ich das Geld für diese Leistung von der Endabrechnung der Baufirma abziehe, da die ursprüngliche Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht wurde, hätte ich natürlich gern ein bisschen Rechtssicherheit auf meiner Seite ...
    Kay
    • Name:
    • Kay Anke
  5. Recht auf Nachbesserung

    oder so ähnlich müsste es heißen. Ihr Vertragspartner hat "normalerweise" das Recht den Mangel selber zu beheben, unabhängig davon, ob er dann Dritte (von mir aus auch ein Sandstrahlfachunternehmen) damit beauftragt. Greifen Sie dem Vorweg, dann wird's für Sie schwieriger.
    Wissen Sie bereits, dass der Schutzanstrich ein weitere Korrosion nicht verhindert?
    Was für Sie jetzt wichtig ist, dass bereits geschrieben worden: Die Verarbeitungsrichtlinien des verwendeten Produkts für den Anstrich. Und das ganz besonders im Sinne von: erforderliche Vorarbeiten, Schichtdicken (Trockenfilmstärke) etc.
    Wenn Sie dort Unstimmigkeiten finden, verbesserb Sie Ihre Position erheblich.
    Zur Sicherheit nochmal: Wenn Sie selber beauftragen (Sandstrahlen), kann es schwirig werden!
    Wie erwähnt, habe ich keine Ahnung von diesen und auch anderen Dingen, bin halt nur Bauherr-Laie.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  6. Ist denn ausdrücklich ein bestimmter Reinigungsgrad des Stahls gefordert?

    Es gibt ja auch bestimmte Materialien zum Rostschutz, für die kein sandgestrahlter Untergrund notwendig ist, um die Funktion des Rostschutzes zu gewährleisten. Ist denn überprüft worden, ob das eigebrachte Produkt einen bestimmten Sauberkeitsgrad braucht? oder rostet es schon wieder durch. Baustqahl ist doch in den seltensten Fällen ohne Rost. Ein paar Tage draußen, schon ist der Flugrost drauf. Erst mal beim Hersteller des Rostschutzes prüfen, ob das unsachgemäß war. Sie bleiben sonst auf den Kosten der Nachbehandlung sitzen. Ich schließe mich da Herrn Sobotta an. Erst kontrollieren, dann strahlen lassen. Aus dem Bauch getippt, ohne das Produkt zu kennen: Metallisch blank, SA 2 1/2, so wie es bei der Betoninstandsetzung üblich ist, vor dem Auftragen des Rostschutzes, wird hier wahrscheinlich nicht notwendig sein. Deshalb: Vorsicht mit den Kosten!
  7. "mit Rostschutzfarbe überpinselt"?

    klingt professionell , -)
    hatte das der Schlosser/stahlbauer im Auftrag?
    wenn nicht:
    typisches (und) koordinationsproblem. wer hat die Koordinationsverantwortung?

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