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Mauer nachträglich genehmigen in Hessen: Zulässigkeit, Kosten & Vorgehen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Mauer nachträglich genehmigen in Hessen: Zulässigkeit, Kosten & Vorgehen?

Ausgangssituation:
Bundesland Hessen, aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.), gemäß Bebauungsplan sind Nebenanlagen bis zu 6 m² außerhalb der Baugrenze erlaubt, sonst keine besonderen Festlegungen
Nachbar A hat ein Reihenmittelhaus, Nachbar B rechts davon (Blickrichtung vom Haus zum Garten) ein Reihenendhaus.
Die Grundfläche der beiden baugleichen Häuser besteht jeweils aus 2 etwas gegeneinander verschobenen Flächen. Die jeweils linke Fläche (Blickrichtung vom Haus zum Garten) ist zum Garten hin nach vorne verschoben. Rechts neben dieser vorgeschobenen Fläche ergibt sich somit eine Nische für die Terrasse. Beim Mittelhaus wird die Terrasse rechts von der linken Außenwand des Hauses von B begrenzt.
Die Terrasse von Nachbar A ragt deutlich über die Nische hinaus. Deshalb baut Nachbar B an der Grenze  -  aber voll auf seinem Grundstück  -  eine 2,8 m lange und 1,85 hohe Terrassentrennwand/Sichtschutzwand, die formal zunächst den Regelungen der hessischen Bauordnung (genehmigunsfrei bis 3 m Länge, 2 m Höhe) entspricht. Laut Aussage Bauamt gilt die Mauer aber nicht als Terrassentrennwand/Sichtschutzwand, weil auf der Seite des Mauerbauers keine Terrasse, sondern nur Garten ist. Somit wäre es eine Einfriedung, die nur 1,5 hoch sein darf.
Fragen:

1) Kann die Mauer von B durch den nachträglichen Bau einer 2. Terrasse des Nachbarn B an die Mauer legitimiert werden oder muss ein Rückbau auf die erlaubte Höhe für eine Einfriedung erfolgen?

2) Zulässigkeit der 2. Terrasse:
a) Darf bei der GRZAbk.-Berechnung der Anteil an der gemeinschaftlichen Grünfläche mit berücksichtigt werden? (nur dann ist überhaupt noch Raum für eine zweite Terrasse des Nachbarn B an der Mauer)?
b) Muss Nachbar A beim Bau der Zusatzterrasse von B gefragt werden und kann diesen Bau verhindern?

3) Gibt es sonstige Regelungen, die das Stehenlassen der Mauer trotz korrekter 2. Terrasse verbieten?

4) Darf die Mauer immer nur so lang sein, wie die zusätzliche Terrasse des Nachbarn B?

5) Ab wann gilt die zusätzliche Terrasse von Nachbar B als Terrasse, d.h. könnte der Nachbar B auch nur einen schmalen Streifen entlang der Mauer pflastern, um diese nachträglich zu legitimieren?

6) Sowohl die Terrasse des Nachbarn A als auch die Mauer des Nachbarn B ragen knapp 2 m über die Baugrenze hinaus.
a) Ist dies für die Mauer auf jeden Fall unzulässig, da diese ein Bauwerk ist?
b) Ist dies für die Terrassen von Nachbar A trotzdem zulässig, da sie eine Nebenfläche ist (?)  -  die ja gemäß Bebauungsplan außerhalb der Baugrenze sein darf  -  ist und auch kein (?) Bauwerk darstellt?
Besten Dank im Voraus.

  • Name:
  • Wolfgang
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    🔴 Kritisch: Bei Überschreitung der zulässigen Maße oder Nichteinhaltung von Grenzabständen kann die Baubehörde einen Rückbau anordnen.

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    Ich beurteile die Situation wie folgt: Eine nachträgliche Genehmigung einer Mauer hängt stark von den spezifischen Gegebenheiten vor Ort und den geltenden Bauvorschriften in Hessen ab.

    Zunächst ist zu prüfen, ob die Mauer gegen den Bebauungsplan verstößt. Relevant sind hier insbesondere die Festsetzungen zu Baugrenzen, überbaubaren Flächen und zulässigen Nebenanlagen. Da Nebenanlagen bis zu 6 m² außerhalb der Baugrenze erlaubt sind, könnte die Mauer unter Umständen als zulässige Nebenanlage gelten, sofern sie diese Größe nicht überschreitet und keine anderen Festsetzungen entgegenstehen.

    Des Weiteren ist das Nachbarrecht zu beachten. Eine Terrassentrennwand oder Sichtschutzwand kann unter Umständen genehmigungsfrei sein, wenn sie bestimmte Höhen und Längen nicht überschreitet und die Grenzabstände eingehalten werden. Die genauen Regelungen hierzu finden sich in der Hessischen Bauordnung (HBO) und den einschlägigen Nachbarrechtsgesetzen.

    🔴 Gefahr: Ein nicht genehmigter Mauerbau kann zu einem Rückbaugebot durch die Baubehörde führen. Dies kann erhebliche Kosten verursachen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, sich mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung zu setzen und die Situation detailliert zu schildern. Ein formloser Bauantrag oder eine Bauvoranfrage kann Klarheit über die Zulässigkeit der Mauer schaffen. Zudem sollte ein Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden, um eventuelle Konflikte zu vermeiden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet festlegt. Er enthält Festsetzungen zu Baugrenzen, überbaubaren Flächen, Gebäudehöhen und anderen relevanten Aspekten. Bebauungspläne werden von den Gemeinden aufgestellt und sind für alle Grundstückseigentümer verbindlich.
    Verwandte Begriffe: Baunutzungsverordnung, Flächennutzungsplan, Baurecht
    Baugrenze
    Die Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgelegte Linie, innerhalb derer ein Gebäude errichtet werden darf. Sie dient dazu, die Bebauung zu steuern und Freiflächen zu sichern. Außerhalb der Baugrenze sind in der Regel keine Gebäude zulässig, es sei denn, der Bebauungsplan sieht Ausnahmen vor.
    Verwandte Begriffe: Baulinie, Baufenster, Bebauungstiefe
    Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn. Es umfasst unter anderem Regelungen zu Grenzabständen, Lärmbelästigung, Überwuchs und Einfriedungen. Ziel des Nachbarrechts ist es, ein friedliches Zusammenleben der Nachbarn zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Einfriedung, Hammerschlags- und Leiterrecht
    Grenzabstand
    Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, den ein Gebäude oder eine bauliche Anlage zur Grundstücksgrenze einhalten muss. Er dient dazu, die Belichtung und Belüftung der Nachbargrundstücke zu gewährleisten und den Brandschutz sicherzustellen. Die Höhe des Grenzabstands richtet sich nach den jeweiligen Landesbauordnungen.
    Verwandte Begriffe: Nachbarrecht, Abstandsfläche, Bauwich
    Schwarzbau
    Ein Schwarzbau ist ein Bauvorhaben, das ohne die erforderliche Baugenehmigung oder entgegen den erteilten Genehmigungen errichtet wurde. Schwarzbauten sind illegal und können von der Baubehörde mit einem Rückbaugebot geahndet werden.
    Verwandte Begriffe: Bauordnungswidrigkeit, Rückbau, Baustopp
    Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.)
    Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine bundesrechtliche Verordnung, die die zulässige Art der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Sie unterscheidet verschiedene Baugebiete, wie Wohngebiete, Gewerbegebiete und Industriegebiete, und legt fest, welche Nutzungen in den jeweiligen Gebieten zulässig sind.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Baugebiet, Nutzungsart
    Hessische Bauordnung (HBO)
    Die Hessische Bauordnung (HBO) ist das Landesbaugesetz von Hessen. Sie enthält Regelungen zu den Anforderungen an Bauwerke, die Baugenehmigungspflicht, die Bauüberwachung und andere baurechtliche Aspekte. Die HBO wird durch verschiedene Verordnungen und Richtlinien ergänzt.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Landesbauordnung, Bauaufsicht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was passiert, wenn die Mauer ohne Genehmigung gebaut wurde?
      Antwort: Ein illegaler Mauerbau kann zu einem Rückbaugebot durch die Baubehörde führen. Zudem können Bußgelder verhängt werden. Es ist daher ratsam, die Situation schnellstmöglich zu klären und gegebenenfalls eine nachträgliche Genehmigung zu beantragen.
    2. Frage: Welche Rolle spielt der Bebauungsplan bei der Genehmigung einer Mauer?
      Antwort: Der Bebauungsplan legt fest, welche Art von Bebauung in einem bestimmten Gebiet zulässig ist. Er enthält Festsetzungen zu Baugrenzen, überbaubaren Flächen, Gebäudehöhen und anderen relevanten Aspekten. Die Mauer muss mit den Festsetzungen des Bebauungsplans übereinstimmen, um genehmigungsfähig zu sein.
    3. Frage: Was ist eine Bauvoranfrage und wann ist sie sinnvoll?
      Antwort: Eine Bauvoranfrage ist ein formeller Antrag an die Baubehörde, um vorab zu klären, ob ein bestimmtes Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie ist sinnvoll, wenn Unsicherheiten bezüglich der Zulässigkeit bestehen oder wenn komplexe Sachverhalte zu beurteilen sind.
    4. Frage: Welche Grenzabstände sind bei einer Mauer zu beachten?
      Antwort: Die Grenzabstände sind in der Hessischen Bauordnung (HBO) und den einschlägigen Nachbarrechtsgesetzen geregelt. Sie hängen von der Höhe und Länge der Mauer sowie von den örtlichen Gegebenheiten ab. Es ist wichtig, die Grenzabstände einzuhalten, um Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden.
    5. Frage: Kann der Nachbar den Rückbau der Mauer verlangen?
      Antwort: Wenn die Mauer gegen geltendes Baurecht oder Nachbarrecht verstößt, kann der Nachbar unter Umständen den Rückbau verlangen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Mauer seine Rechte beeinträchtigt, beispielsweise durch unzumutbare Beschattung oder Einschränkung der Aussicht.
    6. Frage: Welche Unterlagen sind für einen Bauantrag erforderlich?
      Antwort: Die erforderlichen Unterlagen für einen Bauantrag können je nach Art und Umfang des Bauvorhabens variieren. In der Regel sind jedoch Bauzeichnungen, Lagepläne, Baubeschreibungen und Nachweise über die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften erforderlich.
    7. Frage: Was kostet eine nachträgliche Genehmigung?
      Antwort: Die Kosten für eine nachträgliche Genehmigung setzen sich aus den Gebühren der Baubehörde und den Kosten für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen zusammen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert des Bauvorhabens und dem Verwaltungsaufwand.
    8. Frage: Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?
      Antwort: Die Dauer des Genehmigungsverfahrens kann je nach Komplexität des Falles und Auslastung der Baubehörde variieren. In der Regel dauert es jedoch mehrere Wochen bis Monate, bis eine Entscheidung getroffen wird.

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