wir haben ein Fertighaus geplant. Bei dem Architektengespräch wurde eine durchgängige Aufschüttung von Haus und Carport geplant und gezeichnet.
Erst später wurde uns mitgeteilt, dass nach der Bauordnung NRW Abstandsflächen ausgelöst werden, die wir Aufgrund der Grenzbebauung nicht einhalten können. Dadurch wurde die durchgängige Aufschüttung in zwei zulässige Einzelaufschüttungen geteilt.
Wir haben die Bauantragszeichnungen so unterschrieben und genehmigt bekommen.
Nun erhalten wir die Mehr- / Minderkostenrechnung des Fertighausherstellers. Es fallen durch die o.g. Änderung Mehrkosten von 7500 € an (Fundament, höherer Sockel etc.).
Hätte der Architekt die rechtlichen Vorschriften nicht schon im Architektengespräch ansprechen müssen? Hätten wir vor den Bauantragszeichnungen über die Mehrkosten informiert werden müssen?
Nun überlegen wir, das Carport zu streichen und so eine durchgängige Aufschüttung zu ermöglichen, sodass die Mehrkosten für den höheren Sockel etc. entfallen.
Es müssen vermutlich dann aber alle Bauantragszeichnungen neu erstellt werden. Mit welchen Kosten muss man hier ungefähr rechnen?
Vielen Dank.
