Teilkäufer - Teilabnehmer, Immobilien-Teilkäufer, Teilungskäufer, Nießbrauchnehmer, Miteigentumsübernehmer

Bauen - Wohnen - Leben im Wandel der Zeit

Westminster Abbey London Grobritannien: Eine gotische Kirche, die seit mehr als tausend Jahren das politische und kulturelle Zentrum Großbritanniens ist. (c) 2023 Midjourney AI, Lizenz: CC BY-NC 4.0
Westminster Abbey London Grobritannien: Eine gotische Kirche, die seit mehr als tausend Jahren das politische und kulturelle Zentrum Großbritanniens ist. (c) 2023 Midjourney AI, Lizenz: CC BY-NC 4.0

Kurz erklärt: Teilkäufer

Ein Teilkäufer ist eine Partei, die einen Anteil an einer Immobilie im Rahmen eines Teilverkaufs erwirbt. Der Teilkäufer ermöglicht den Eigentümern, einen Teil ihres Wohneigentums zu verkaufen, behält jedoch die bisherigen Eigentümer im Rahmen eines Nießbrauchrechts in der Immobilie.

Synonyme für "Teilkäufer": Teilabnehmer, Immobilien-Teilkäufer, Teilungskäufer, Nießbrauchnehmer, Miteigentumsübernehmer

Weitere Synonyme und Erklärungen von "Teilkäufer" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex

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